Fahrradfreundlichkeit

Fahrradfreundlichkeit

äußert sich nicht nur in der Länge und Qualität des Streckennetzes
und fällt damit nicht allein in die Zuständigkeit von Politik und Verwaltung.

Fahrradfreundlichkeit beweist sich ebenso maßgeblich durch gute Park- und Abstellbedingungen für Fahrräder
und ist damit auch eine gesellschaftliche Aufgabe für
  • Betriebe und Arbeitgeber
  • Wohnungsbaugesellschaften und private Vermieter
  • Geschäftsleute
  • Hoteliers und Gastronomen
  • Betreiber von Sport- und Veranstaltungsstätten
  • Betreiber von Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen
  • Planer und Architekten
und viele andere.

Fahrradfreundlichkeit

ist ein Ausdruck von Interesse und Wertschätzung
für die radfahrenden Arbeitnehmer, Kunden, Mieter, Gäste und Besucher!

Bestandsaufnahme und Benchmark

Für die verschiedensten fahrradrelevante Orte, Einrichtungen und Institutionen wird hier deren Fahrradfreundlichkeit unter die Lupe genommen und dargestellt, werden Defizite und Fortschritte sichtbar gemacht.