VW Braunschweig, Werk 1, Gifhorner Straße 180

Ergebnis VW Braunschweig Werk1

Grafische Ergebnisdarstellung (Stand 07/2015)

Fahrradstand VW Braunschweig Werk1 Gifhorner Straße

Fahrradstand am Haupttor Gifhorner Straße

Fahrradstand VW Braunschweig Werk1 Guntherstraße

Fahrradstand Guntherstraße

Fahrradstand VW Braunschweig Werk1 Gifhorner Straße

Fahrradstand am Tor 2 Gifhorner Straße

Detailergebnisse

Kriterium erreichb.
Punkte
Ergebnis/erreichte Punkte

Anzahl und Gebrauchstauglichkeit
der installierten Fahrradhalterungen

20

Volkswagen Braunschweig hält an seinem Werk1 in drei Abstellanlagen insgesamt 773 Fahrradstellplätze vor, das entspricht einem Fahrrad­parkangebot für rund 14 % der Belegschaft. Der Radverkehrsanteil der Beschäftigten liegt bei gutem Wetter bei geschätzt 12 % und damit deutlich unter dem lokalen Radverkehrsanteil von 21 %.

In der Abstellanlage am Haupttor Gifhorner Straße sind 212 einfache Vorderradhalterungen ("Felgenkiller") für Hoch-/Tiefstellung in einem Seitenabstand von 40 cm installiert (Tauglichkeitsfaktor 1).
Die Abstellanlage in der Guntherstraße verfügt über 486 "Felgenkiller" ebenfalls für Hoch-/Tiefstellung in einem Seitenabstand von 35 cm (Tauglichkeitsfaktor 2).
In einer relativ neuen Anlage am Tor 2/Gifhorner Straße sind 75 hoch­wertige Fahrradhalterungen vom Typ "Beta" montiert, jedoch leider im völlig unzureichenden Seitenabstand von 36 cm (Tauglichkeitsfaktor 11).

Damit erreicht Volkswagen Braunschweig/Werk1 in dieser Rubrik 2,2 von 20 möglichen Punkten.

Umgebungsbedingungen der Fahrradparkplätze

• Zufahrt ungehindert, ebenerdig oder über Rampen/Aufzug

• soziale Sicherheit, Zugangskontrolle, Beleuchtung

• Nähe zu den Arbeitsplätzen

• wirksame Überdachung gegen Regen, UV-Verwitterung

• allgemeine Sauberkeit im Fahrradstand, korrekte
  Entsorgung von herrenlosen Schrotträdern

 

2

4

2

2

2

Die Zufahrt zu den Abstellanlagen und deren Nähe zu den Arbeitsplätzen sind als gut einzustufen.

Im Hinblick auf soziale Sicherheit/Diebstahlschutz sind alle drei Anlagen nur als durchschnittlich einzustufen, Fahrraddiebstähle kommen laut Aussage von Beschäftigten vor.

Die Anlagen am Haupttor und in der Guntherstraße bieten idealen Witterungsschutz, während die Anlage am Tor 2 durch ihre offenen Seitenwände in dieser Hinsicht nur eingeschränkt wirksam ist.

Laubansammlungen bzw. verbogene Halterungen in den Anlagen am Haupttor und in der Guntherstraße führen zu Punktabzügen bei der Bewertung der allgemeinen Sauberkeit.

Damit kommt Volkswagen Braunschweig/Werk1 in dieser Rubrik auf 7,6 von 12 möglichen Punkten.

Allgemeine Fahrradfreundlichkeit:

• Sonder-Einstellplätze vorhanden und praxistauglich für
  Lastenräder, Gespanne mit (Kinder-)Anhängern?

• Möglichkeiten vorhanden zum
  Duschen, Umkleiden, Trocknen von Kleidung?

• Fahrradreparaturservice (betrieblich organisiert
  oder öffentlich in fußläufiger Nähe vorhanden)

• Betriebliche Benefits für Fahrradpendler, z. B.
Ÿ  - ÖPNV-Winterjobticket
Ÿ  - steuerbegünstigtes Fahrradleasing (www.jobrad.org)

• Betrieblich organisierte oder unterstützte Fahrradaktionen
  wie "Mit dem Fahrrad zur Arbeit", Feierabend-Radtouren

• bei Dienstreisen: (Leih-)Fahrräder auf Kurzstrecken
  als Alternative zum Taxi zulässig und abrechenbar?

 

2
 

2
 

1
 

2
 
 

2
 

1
 

 

Ausgewiesene Sondereinstellplätze für Lastenräder und Gespanne mit (Kinder-)Anhängern sind nicht vorhanden. Da die Stellplätze am Haupttor und in der Guntherstraße nie vollständig ausgelastet sind, können diese Fahrzeuge hier aber ohne Konflikte geparkt werden.

Möglichkeiten zum Duschen und Umkleiden sind vorhanden.

Damit erreicht Volkswagen Braunschweig/Werk1 in der Rubrik der allgemeinen Fahrradfreundlichkeit 2 von 10 möglichen Punkten.

    Gesamtergebnis: 11,9 von 42 möglichen Punkten

Verbesserungsmöglichkeiten

Leider fallen die momentan eingesetzten Fahrradhalterungen aller drei Abstellanlagen qualitativ durch: die Halterungen am Tor 2 hinsichtlich des Seitenabstandes, die Halterungen der anderen beiden Anlagen hinsichtlich aller drei Kriterien Seitenabstand, Standsicherheit und Diebstahlschutz. Dadurch sind Beschädigungen der Räder, mühsames Ein- und Ausparken sowie Dieb­stähle vorprogrammiert und halten sicherlich eine Vielzahl von Beschäftigten von der Benutzung ihres Fahrrades für die Arbeitswege ab, das dürfte insbesondere für Nutzer von höherwertigen Fahrrädern und E-Bikes gelten.

Eine Hochrüstung aller drei Abstellanlagen mit Halterungen mit ADFC-Empfehlung bzw. nach DIN 79008 würde die Park­situation am Standort entscheidend verbessern. Das dürfte nicht nur den vergleichsweise niedrigen Radverkehrsanteil in der Belegschaft merklich erhöhen, sondern der Fahrradfreundlichkeit in der Region durch die Vorbildfunktion von Volkswagen ins­gesamt einen kräftigen Impuls verleihen. Dem Fahrzeugabsatz des Volkswagen-Konzerns würde das bestimmt keinen Abbruch tun!